LKW / Anhänger
Was darf ich damit fahren?
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer z.G. von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg).
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Mindestalter 18 Jahre
- Einschlusskl.: –
- Vorbesitz: B
Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen?
- 6 Doppelstd. Grundstoff
- 6 Doppelstd. Zusatzstoff
Wie viele praktische Fahrstunden muss ich mindestens nehmen?
Sonderfahrten:
- 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
- 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
- 1 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit
Bei einer gemeinsamen Ausbildung mit der Klasse C1E:
- 1 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
- 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
Muss ich Prüfungen absolvieren?
- Theorie: Ja
- Praxis: Ja
Was darf ich damit fahren?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 750 kg bestehen, sofern die z.G. der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die z.G. der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Mindestalter 18 Jahre
- Einschlusskl.: BE
- Vorbesitz: B
Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen?
- Nicht vorgeschrieben
Wie viele praktische Fahrstunden muss ich mindestens nehmen?
Sonderfahrten:
- 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
- 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
- 1 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit
Bei einer gemeinsamen Ausbildung von C1 und C1E:
- 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
- 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
- 2 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit
Muss ich Prüfungen absolvieren?
- Theorie: Nein
- Praxis: Ja
Was darf ich damit fahren?
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer z.G. von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg).
- Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer und mit der großen IHK Prüfung)
- Einschlusskl.: C1
- Vorbesitz: B
- 6 Doppelstd. Grundstoff
- 10 Doppelstd. Zusatzstoff
- 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
- 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
- Theorie: Ja
- Praxis: Ja
Was darf ich damit fahren?
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 750 kg bestehen.
- Mindestalter 21 Jahre
- Einschlusskl.: C1E, BE, T
- Vorbesitz: C
- 6 Doppelstd. Grundstoff
- 4 Doppelstd. Zusatzstoff/Vorbesitz Kl. C
- 5 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
- 2 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
- 3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit
- Theorie: Ja
- Praxis: Ja