LKW / Anhänger

Was darf ich damit fahren?

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer z.G. von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg).

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Einschlusskl.: –
  • Vorbesitz: B

Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen?

  • 6 Doppelstd. Grundstoff
  • 6 Doppelstd. Zusatzstoff

Wie viele praktische Fahrstunden muss ich mindestens nehmen?

Sonderfahrten:

  • 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
  • 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
  • 1 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

Bei einer gemeinsamen Ausbildung mit der Klasse C1E:

  • 1 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
  • 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße

Muss ich Prüfungen absolvieren?

  • Theorie: Ja
  • Praxis: Ja

Was darf ich damit fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 750 kg bestehen, sofern die z.G. der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die z.G. der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Einschlusskl.: BE
  • Vorbesitz: B

Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen?

  • Nicht vorgeschrieben

Wie viele praktische Fahrstunden muss ich mindestens nehmen?

Sonderfahrten:

  • 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
  • 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
  • 1 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

Bei einer gemeinsamen Ausbildung von C1 und C1E:

  • 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
  • 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
  • 2 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

Muss ich Prüfungen absolvieren?

  • Theorie: Nein
  • Praxis: Ja
Was darf ich damit fahren?
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer z.G. von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G. von nicht mehr als 750 kg).
Welche Voraussetzungen gibt es?
  • Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer und mit der großen IHK Prüfung)
  • Einschlusskl.: C1
  • Vorbesitz: B
Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen?
  • 6 Doppelstd. Grundstoff
  • 10 Doppelstd. Zusatzstoff
Wie viele praktische Fahrstunden muss ich mindestens nehmen? Sonderfahrten je nach Vorbesitz, mindestens fallen an:
  • 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
  • 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
Muss ich Prüfungen absolvieren?
  • Theorie: Ja
  • Praxis: Ja
Was darf ich damit fahren?
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer z.G. von mehr als 750 kg bestehen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Einschlusskl.: C1E, BE, T
  • Vorbesitz: C
Wie viele Theoriestunden muss ich besuchen?
  • 6 Doppelstd. Grundstoff
  • 4 Doppelstd. Zusatzstoff/Vorbesitz Kl. C
Wie viele praktische Fahrstunden muss ich mindestens nehmen? Sonderfahrten:
  • 5 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
  • 2 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
  • 3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit
Muss ich Prüfungen absolvieren?
  • Theorie: Ja
  • Praxis: Ja